REACH

EG-Edict 1907/2006/EG

Am 1. Juni 2007 trat die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (kurz: "REACH") in Kraft.

Erstmalig erfasst ein Chemikalienrecht auch Stoffe in Erzeugnissen. Als Hersteller von Erzeugnissen ist die LTN Servotechnik GmbH daher verpflichtet zu informieren, wenn besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) Bestandteil von LTN Produkten sein sollten.

Informationen zu SVHC (Substances of Very High Concern) in Erzeugnissen

Am 10. September 2015 hat der Europäische Gerichtshof die Definition eines Erzeugnisses im Rahmen der REACH-Verordnung präzisiert. Wird der Grenzwert von 0,1m% eines besonders besorgniserregenden Stoffes (SVHC) in einem verbauten Teilerzeugnis überschritten, muss – unabhängig vom m%-Anteil im Gesamterzeugnis – gemäß Art. 33 (1) der REACH-Verordnung informiert werden.

Information zu Blei in Erzeugnissen:

Nach dem SVHC-Identifizierungsverfahren hat die europäische Chemikalienagentur ECHA am 27. Juni 2018 Blei-Metall (EG-Nr. 231-100-4 I CAS Nr. 7439-92-1) auf die REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Aus produktionstechnischen Gründen und zur Herstellung der Funktionalität besteht ein großer Anteil unserer Produkte aus Teilerzeugnissen mit Kupfer-  oder  Aluminium-legierungen  bzw.  enthalten  solche  Legierungen. In einigen dieser Legierungen ist Blei in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichts-prozent (w/w) enthalten. Weiterhin sind einige unserer Erzeugnisse mit bleihaltigem Lot gelötet und können mehr als 0,1% Blei enthalten.

Anmerkung zur ElektroStoffV bzw. RoHS-Konformität:

Diese  Erzeugnisse  fallen  nicht  in  den  Geltungsbereich  der RoHS bzw. sie fallen unter die von der Beschränkung des Artikels 4 Absatz 1 ausgenommenen Verwendungen (z. B. 6b, 6c, 33).